Geschäftsordnung 

Die Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Fördervereins der Oberschule Taucha e.V. am 25.02.2015 angenommen und ist seit diesem Zeitpunkt gültig.

Aufgaben der Geschäftsordnung 

§ 1 Die Geschäftsordnung regelt die Zusammensetzung des Vorstandes über den in der Satzung festgelegten Vorstand hinaus.
§ 2 Die Geschäftsordnung regelt die Bestimmung bzw. die Wahl dieser Vorstandsmitglieder.
§ 3 Die Geschäftsordnung regelt die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstandes.
§ 4 Die Geschäftsordnung regelt die Vorstandssitzungen.
§ 5 Die Geschäftsordnung regelt die Beitragsbestimmungen.

§1 Anzahl der Vorstandsmitglieder

Der Vorsteand besteht aus den in der Satzung genannten Mitgliedern.
Dieser wird durch beratende Beisitzer ohne Stimmrecht erweitert.
In den Vorstand kann nur ein Mitglied des Vereins gewählt werden.

§ 2 Wahl bzw. Bestimmung von Vorstandsmitgliedern

Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die nächste Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen. 

§ 3 Die Vorstandsarbeit

Der/Die Vorsitzende vertritt den Verein nach außen.
Der/Die Schatzmeister/in führt die Mitgliederliste.
Der/Die Schatzmeister/in führt die Konten des Vereins und ist für alle Geldan-gelegenheiten des Vereins zuständig. Er/ Sie selbst kann nur Zahlungen mit Zustimmung des/ der Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall des / der Stellvertreter/ in vornehmen.Der/Die Schatzmeisteister/in erhält die Kontovollmacht sowie die EC-Karte um Zahlungen auszuführen. Zuwendungen im Sinne der Ziele des Vereins bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Der/Die Vorsitzende oder der/die Schatzmeister/in sind berechtigt Spendenquittungen auszustellen.
  
§ 4 Vorstandssitzungen

Der Vorstand tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, mindestens jedoch zweimal im Jahr.

§ 5 Beitragsbestimmungen

Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. 
Ab dem 01.01.2003 beträgt der Jahresbeitrag 15 Euro und ist bis zum 30.04. des Geschäftsjahres zu zahlen.
Erfolgt der Beitritt zum Verein während des laufenden Geschäftsjahres, ist der volle Mitgliedsbeitrag fällig und bis zum 31.12. des Geschäftsjahres zu entrichten.

Taucha, den 25.02.2015

Adresse

Oberschule Taucha
Friedrich-Engels-Str. 19
04425 Taucha 


Öffnungszeiten

Mo-Fr
07.30 bis 15.30 Uhr

Kontakt
E-Mail

info@oberschule-taucha.de

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