Parthelandschule Taucha
füreinander – miteinander – voneinander
Aktuelles
- Teilnahme am EU-Schulprogramm
Unsere Grundschule nimmt am „EU-Schulprogramm“ mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil. Im Rahmen dieses Programms erhalten die Kinder wöchentlich frisches Obst und Gemüse, um eine gesunde Ernährung zu fördern und ihnen den regelmäßigen Zugang zu abwechslungsreichen, frischen Lebensmitteln zu ermöglichen.
http://www.schulobst-milch.sachsen.de

- Schulbau
Endlich geht es auf unserer Baustelle in der Dewitzer Straße voran. Aktuelle Bilder finden Sie hier auf der Homepage!
- Schulanmeldung 2026/27
Liebe Eltern!
Wenn Ihr Kind bis zum 30.6.2026 seinen 6. Geburtstag gefeiert hat, ist es schulpflichtig.
Bitte melden Sie es hierfür an einer Grundschule des gemeinsamen Schulbezirks der Stadt Taucha an.
Die Anmeldung erfolgt von beiden Personensorgeberechtigten persönlich.Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier
Unsere Schulanmeldungszeiten sind:
Montag, 25.08.25 von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Donnerstag, 28.08.25 von 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Montag, 01.09.25 von 9 – 12 Uhr.Kinder, die das 6. Lebensjahr bis zum 30.09.2026 vollenden, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden.
Bitte beachten Sie die Aufnahmekriterien der Stadt Taucha!
Wichtige Hinweise zur Anmeldung im gemeinsamen Schulbezirk
Sollten mehr Schüler an der Wunschschule angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl der aufzunehmenden Schüler wie folgt und in der angegebenen Reihenfolge:
1 Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung die Wunschschule besuchen
2 eng umgrenzte Härtefälle (z.B. ärztlich attestierte Gehbehinderung und die Schule verfügt über einen Aufzug – Nachweise sind dafür vorzulegen)
3 Länge und Dauer des sicheren Schulwegs[1]
a)fußläufige Erreichbarkeit
aa) Ermittlung der Schüler, die unsere Schule fußläufig erreichen können und bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Taucha. Diese werden vorrangig aufgenommen.ab) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Taucha. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.
b)Beförderung mit öffentlichem Personennahverkehr/ freigestelltem Schülerverkehr
ba) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk schneller erreichbar am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der zeitlich kürzeste sichere Schulweg. Diese Schüler werden vorrangig aufgenommen.
bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des zeitlich kürzesten sicheren Schulwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk zeitlich am längsten wäre.
c) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) bzw. b) nicht zutrifft, mit dem zeitlich kürzesten sicheren Schulweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule.
Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.
[1] Für die Ermittlung des jeweils zeitlich kürzesten sicheren Schulweges gilt Folgendes:
Grundsätzlich ist auf die fußläufige Erreichbarkeit der Schule abzustellen. Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 ist ein Fußweg von 2 km grundsätzlich zumutbar.
Ab einer sicheren Fußweglänge von 2 km ist auf die Schülerbeförderung abzustellen. Die Dauer des Schulweges ist unter Berücksichtigung des Fußweges vom Hauptwohnsitz zur Haltestelle, der Fahrdauer, ggf. Umsteigezeiten und des Fußweges von der Haltestelle zur Schule zu ermitteln.
Für die Umrechnung der Fußwegelänge in Dauer gilt, dass 200 Meter 3 Minuten entsprechen.
Der sichere Schulweg wird anhand des Schulwegeplans der Stadt Taucha ermittelt.