Transparenzgesetz

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Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August

2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf

Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen

über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten. abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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