Hausordnung

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Hausordnung der Oberschule Taucha

Über Ausnahmen entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Zuwiderhandlungen ziehen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich. 

Allgemeines

1. Alle sind pünktlich.

2. Wir sorgen für Ruhe, sind höflich und grüßen einander.

3. Schülerinnen und Schüler beachten Hinweise, Aufforderungen und Anweisungen von Lehrkräften, Mitarbeitenden, sowie der Schulaufsicht.

4. Gewalt, Mobbing und jegliche Diskriminierungsformen wie (Rassismus, Homophobie, Antisemitismus ... ) sind strikt verboten.

5. Erziehungsberechtigte und schulfremde Personen melden sich sofort im Sekretariat an.

6. Alle achten auf Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände. Verunreinigungen und Beschädigungen sind sofort der Schule zu melden und werden ggf. selbstständig beseitigt.

7. Mit Schuleigentum und dem Eigentum anderer gehen wir sorgsam um. Für mutwillige Schäden haften die Verursachenden.

8. Fahrräder werden an den Radständern abgestellt und befestigt. Die Zäune des Schulgeländes sind dafür nicht zu nutzen. Auf dem gesamten Schulgelände werden alle Zweiräder geschoben.

9. Jacken, Mäntel und Sporttaschen erden an den Garderobenhaken angehängt.

10. Mobiltelefone sind von den Schülerinnen und Schülern im Schulgebäude stummgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.

11. Nicht genehmigte Bild- und Tonaufnahmen sind untersagt.

12. Das Mitführen und Konsumieren von legalen und illegalen Drogen inklusive Cannabisprodukten ist auf dem Schulweg, während des Schulaufenthaltes und während jeglicher Schulveranstaltungen verboten.

13. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.

14. Während der großen Pausen befinden sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof. Der Imbiss kann in den großen Pausen besucht werden.

15. Die Spielgeräte auf dem Schulhof sind ausschließlich in den Pausen zu nutzen.

Unterricht

1. Mit dem Vorklingeln befinden sich alle Schülerinnen und Schüler an ihren Plätzen und packen ihre Arbeitsmaterialien aus.

2. Während des Unterrichts wird nicht gegessen.

3. Alle Gegenstände, welche nicht zum Unterricht gehören, werden während des Unterrichts in den Schultaschen verwahrt. Bei Zuwiderhandlungen kann die Lehrkraft die Gegenstände bis zum Ende des Schultages einbeziehen. Die Schule übernimmt für diese Gegenstände keine Haftung.

4. Die Benutzung privater Tablets, Laptops oder Netbooks während des Unterrichts, kann auf Antrag der Eltern durch die Schule erlaubt werden.

5. Das Tragen von Kopfbedeckungen - außer aus religiösen Gründen - ist während des Unterrichts nicht gestattet.

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