Schulanmeldung

Schulanmeldung

Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026 an einer der 3 Grundschulen im gemeinsamen Schulbezirk

Grundschule Am Park Taucha                                             
An der Parthe 24, 04425 Taucha                                      
Tel.: 034298 797-0                                                                                                                                                                                             

                                                                                              

 Regenbogenschule Taucha                                             Grundschule 3 (aktuell in der Regenbogengrundschule)
 Rudolf-Breitscheid-Str. 1, 04425 Taucha                              Dewitzer Str. 54, 04425 Taucha  (Interimsbau in Planung)
 Tel.: 034298 35290                                                                 Tel.: 034298 141700

                                                                                       

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, sind im gemeinsamen Schulbezirk der Stadt Taucha an einer der drei Grundschulen durch die Personensorgeberechtigten persönlich anzumelden. Die Anmeldung für die Grundschule 3 erfolgt in der Regenbogenschule.

Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30.09.2025 vollenden, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden.

 

Diese Termine stehen für die Anmeldung zur Verfügung: 

Montag, 19.08.2024                              09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag,  22.08.2024                    09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Montag,  26.08.2024                             09.00 – 12.00 Uhr

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung an der Grundschule benötigt:

  • Anmeldeformular der Grundschule Am Park PDF
  • Personalausweise der Sorgeberechtigten
  • Original des Impfausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung über den Masernschutz des Kindes
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie des Nachweises über die Ausübung des Sorgerechts bei Alleinerziehenden, unverheirateten Paaren, getrenntlebenden Eltern bzw. bei Eltern, die unterschiedliche Familiennamen tragen (ggf. Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung, Heiratsurkunde, Urkunde zur Namensänderung usw.)
  • Anmeldevollmacht (Vorlage), sofern nur ein Personensorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann und die Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen kann.

Die Datenschutzhinweise über die Erhebung der personenbezogenen Daten im Aufnahmeverfahren nehmen Sie bitte hier zur Kenntnis.

Bei Notwendigkeit können ärztliche Gutachten beigefügt werden.

Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen zur Anmeldung den Namen der Schule in freier Trägerschaft einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis zum 15. 09.2024 zu statistischen Zwecken mit (laut Schulordnung Grundschulen § 3 Absatz 3).

Die Anmeldung zur Schulaufnahmeuntersuchung muss zu den angegeben Zeiten in der zuständigen staatlichen Grundschule erfolgen (laut Schulordnung Grundschulen § 3 Absatz 4)

Wichtige Hinweise zur Anmeldung im gemeinsamen Schulbezirk

Sollten mehr Schüler an der Wunschschule angemeldet werden als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Auswahl der aufzunehmenden Schüler wie folgt und in der angegebenen Reihenfolge:

1 Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung die Wunschschule besuchen

2 eng umgrenzte Härtefälle (z.B. ärztlich attestierte Gehbehinderung und die Schule verfügt über einen Aufzug – Nachweise sind dafür vorzulegen)

3 Länge und Dauer des sicheren Schulwegs[1]

a)fußläufige Erreichbarkeit
aa) Ermittlung der Schüler, die unsere Schule fußläufig erreichen können und bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Taucha. Diese werden vorrangig aufgenommen.

ab) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan der Stadt Taucha. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.

b)Beförderung mit öffentlichem Personennahverkehr/ freigestelltem Schülerverkehr

ba) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk schneller erreichbar am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der zeitlich kürzeste sichere Schulweg. Diese Schüler werden vorrangig aufgenommen.

bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein: Ermittlung des zeitlich kürzesten sicheren Schulwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk zeitlich am längsten wäre.

c) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) bzw. b) nicht zutrifft, mit dem zeitlich kürzesten sicheren Schulweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule.

Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.

[1] Für die Ermittlung des jeweils zeitlich kürzesten sicheren Schulweges gilt Folgendes:

Grundsätzlich ist auf die fußläufige Erreichbarkeit der Schule abzustellen. Schülern der Klassenstufen 1 bis 4 ist ein Fußweg von 2 km grundsätzlich zumutbar.

Ab einer sicheren Fußweglänge von 2 km ist auf die Schülerbeförderung abzustellen. Die Dauer des Schulweges ist unter Berücksichtigung des Fußweges vom Hauptwohnsitz zur Haltestelle, der Fahrdauer, ggf. Umsteigezeiten und des Fußweges von der Haltestelle zur Schule zu ermitteln.

Für die Umrechnung der Fußwegelänge in Dauer gilt, dass 200 Meter 3 Minuten entsprechen.

Der sichere Schulweg wird anhand des Schulwegeplans der Stadt Taucha ermittelt.